Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses durch Ihr Finanzinstitut, insbesondere eines Kreditvertrages, zieht unter Umständen einen sogenannten negativen Eintrag in der SCHUFA nach sich. Dies kann zum Beispiel die Neuaufnahme weiterer Kredite oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrages erschweren. Sollten Sie Auskunft über den Stand Ihrer SCHUFA wünschen, können Sie diese direkt bei der SCHUFA beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage www.meineschufa.de.
Außerdem sind unsere SCHUFA-Experten für Sie per E-Mail und telefonisch unter +49 203 7569-1251 erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Kredit in der SCHUFA erst als erledigt gemeldet wird, wenn dieser vollständig zurückgeführt ist.